
Interview mit Sascha Trüeb
In dieser Podcast-Folge spricht Nico mit Sascha von Fasoon über das sensible Thema Konkurs und freiwillige Liquidation. Ziel des Gesprächs ist es, Licht ins Dunkel zu bringen und die Angst vor dem Worst-Case-Szenario zu nehmen. Sascha erklärt, dass es zwei Hauptarten gibt: die freiwillige Liquidation und den unfreiwilligen Konkurs, der oft von Gläubigern ausgelöst wird.
Bei der freiwilligen Liquidation müssen Unternehmer einen Notar aufsuchen, einen Schuldenruf im Handelsamtsblatt veröffentlichen und eine einjährige Sperrfrist abwarten, bevor die Firma endgültig gelöscht werden kann. Im Fall eines unfreiwilligen Konkurses lädt das Konkursamt den Unternehmer vor, um die finanzielle Lage offenzulegen und das Vermögen zur Befriedigung der Gläubiger zu verwerten.

Eine wichtige Unterscheidung besteht zwischen Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), bei denen die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist, und Personengesellschaften (z. B. Einzelfirma), bei denen der Inhaber persönlich haftet. Wer eine Überschuldung feststellt, muss gesetzlich verpflichtet, die Bilanz deponieren – dieser Schritt kann jedoch durch Rangrücktritte, Schuldenschnitte oder frisches Kapital vermieden werden.
Sascha betont, dass Konkurs emotional belastend sein kann, aber kein endgültiges Scheitern bedeutet. Gerade im Unternehmertum gehören Rückschläge dazu. Der Schlüssel liegt darin, transparent zu agieren, rechtzeitig zu handeln und sich bewusst zu machen, dass es immer einen Weg nach vorne gibt.
Wenn du mehr über die rechtlichen Abläufe, Sanierungsmöglichkeiten und die emotionalen Aspekte eines Konkurses erfahren möchtest, hörst du dir am besten den Podcast an:
So erreichst Du Sascha Trüeb:
Website: https://fasoon.ch/
Mail an Sascha: sascha.trueb@fasoon.ch